Landesregierung bezieht Kommune in Neuaufstellung des Regionalplans ein // Auch neues Hessisches Waldgesetz lässt auf zeitnahe Lösung hoffen.
Bad Orb bekommt eine Chance zur Wahrung seiner kommunalen Interessen in Sachen Wald und Windkraft: Derzeit befindet sich der Regionalplan Südhessen im Verfahren der Neuaufstellung – an diesem Prozess kann die Kommune aktiv mitwirken und Vorschläge für die neue Raumordnung machen, die etwa die Nutzung von Waldflächen regelt. Bis dieser Plan rechtskräftig wird, behält der aktuell geltende Regionalplan Südhessen aus dem Jahr 2010 seine Gültigkeit. Die Verantwortlichen Bad Orbs werden Vorschläge einreichen, die die Ausweisung des Horstbergs als Windvorranggebiet zugunsten der Nutzung des Waldes als natürliches Heilmittel aufhebt. Die Ausweisung alternativer Flächen zur Energiegewinnung ist denkbar.
„Die Neuaufstellung des Regionalplans gibt uns die Möglichkeit, die Fehlplanungen der Vergangenheit zu korrigieren. Bad Orb wird hier sein berechtigtes Interesse am Erhalt des natürlichen Heilmittels Wald geltend machen. Der Wald am Horstberg darf im neuen Regionalplan kein Windvorranggebiet mehr sein,“ sagt Bürgermeister Tobias Weisbecker. Die Verantwortlichen der Stadt befinden sich im kontinuierlichen Austausch mit den politischen Entscheidungsträgern in Wiesbaden. Einem Gespräch im Ministerium Anfang des Jahres soll zeitnah ein weiteres folgen, um weiter konstruktiv an einer Lösung zu arbeiten.
Im Rahmen der ersten Offenlage vom 29. September 2025 bis zum 28. November 2025 werden alle Träger öffentlicher Belange beteiligt und erhalten die Möglichkeit, zu der Planung Stellung zu nehmen. Auch Bürgerinnen und Bürger können dann ihre Anregungen für die künftige Entwicklung der Region Südhessen mitteilen. Die Anregungen können über verschiedene Medien – insbesondere auch über ein Beteiligungsportal online – abgegeben werden.
Einen anderen Ansatz stellt auch die Neufassung des Hessischen Landeswaldgesetzes dar. Eine entsprechende Novellierung, die die zertifizierten Kur- und Heilwälder in den staatlich anerkannten Heilbädern per Gesetz sichern, wie es in einigen Ländern bereits praktiziert wird, würde Bad Orb bei der Wahrung seiner Interessen als Kurort helfen.
Was ist ein Regionalplan?
Der Regionalplan legt Ziele und Grundsätze der räumlichen Entwicklungen fest – hier wird unter anderem bestimmt, wie Lebensräume perspektivisch gestaltet und Flächen genutzt werden. Der Regionalplan ist das Bindeglied zwischen dem hessenweit gültigen Landesentwicklungsplan (LEP) und den kommunalen Bauleitplanungen der Städte und Gemeinden.
Wie oft werden Regionalpläne angepasst?
Das Hessische Landesplanungsgesetz sieht vor, dass Regionalpläne innerhalb von zehn Jahren nach Inkrafttreten den veränderten Verhältnissen anzupassen sind. Deshalb hat die Regionalversammlung Südhessen am 23. September 2016 den Beschluss zur Neuaufstellung gefasst.
Wie lange dauert die Neuaufstellung?
Die Neuaufstellung dauert mehrere Jahre – es müssen die vielfältigen, oft widerstreitenden Nutzungsansprüche und Raumfunktionen (zum Beispiel Siedlungsentwicklung, Naturschutz, Hochwasserschutz, Verkehr) miteinander in Einklang gebracht werden.
Wie kann ich mich als Bürger beteiligen?
Die Beteiligung erfolgt erstmals online über das Beteiligungsportal Hessen. (https://beteiligungsportal.hessen.de)
Quelle: Regierungspräsidium Darmstadt (www.rp-darmstadt.hessen.de/infrastruktur-und-wirtschaft/regionalplanung/regionalplan-suedhessen/neuaufstellung)