Gutachten I

Windkraft und Kurwald unvereinbar

Im Juni 2025 erschien der Artikel „Ausreichender Abstand könnte die Lösung sein“ (GNZ) – es entsteht der Eindruck, der Bürgermeister und die Stadt seien von ihrer klaren Haltung zur Unvereinbarkeit von Windkraft und Kur- und Heilwald am Horstberg abgerückt. Bürgermeister Tobias Weisbecker betont, dass die Stadt und alle öffentlichen Gremien unverändert eine Vereinbarkeit am Standort Horstberg ausschließen – und stützt sich dabei auf eine umweltmedizinische fachliche Stellungnahme.

Das Gutachten* belegt die Unvereinbarkeit eines Windparks in unmittelbarer Nähe zu einem zertifizierten Kur- und Heilwald – Hauptgrund dafür ist die Lärmbelastung, die die medizinisch-therapeutische Nutzung ausschließt. Der empfohlene maximale Geräuschpegel liegt bei 35 dB(A) (entspricht leisem Flüstern oder dem Rascheln von Blättern) in Ruhezonen und bei höchstens 40 dB(A) (entspricht einem leisen Gespräch) in Aktivbereichen. Dauerhafte Störungen durch technische Anlagen – etwa durch Verkehrswege, industrielle Infrastruktur oder Windenergieanlagen – sind mit diesen Anforderungen nicht vereinbar.

Zur betreffenden Berichterstattung findet Bürgermeister Weisbecker deutliche Worte. „Was stimmt: Wir sind nicht generell gegen Windkraft. Ganz im Gegenteil – mit dem Hydro Park treiben wir die Energiewende mit progressiver Wasserstofftechnologie voran. Einen Kompromiss am Horstberg kann es aber nicht geben, das Gutachten belegt das. Und das ist nach wie vor die Position der Stadt Bad Orb und aller öffentlicher Gremien.“

Kur- und Heilwälder dienen nicht allein der Naherholung – sie sind Bestandteil strukturierter Gesundheitsprogramme für vulnerable Gruppen wie chronisch Erkrankte, Rehabilitanden und ältere Menschen. Laut Gutachten erfüllen die Flächen am Horstberg die erforderlichen Kriterien für einen wissenschaftlich fundierten Kur- und Heilwald in vollem Umfang. Sie stellen somit eine medizinisch-ökologisch hochwertige Ressource dar, die für eine therapeutische Nutzung im Sinne der Gesundheitsprävention und -rehabilitation geeignet ist. Erst bei einem Abstand von 2.000 Metern sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass die Lärmemission die Grenzwerte übersteigt.

*Die fachliche Stellungnahme beauftragte die gemeinnützige ALEA PARK GmbH gemeinsam mit den Vorhabenträgern (Stadt Bad Orb, Bad Orb Kur GmbH)

Statement

„Obwohl die Faktenlage klar die Unvereinbarkeit zeigt: Wir sind nach wie vor bereit, uns mit Örsted an einen Tisch zu setzen und in einem gemeinsamen Gespräch zu erörtern, unter welchen Voraussetzungen eine einvernehmliche Lösung gefunden werden kann.“

Bürgermeister Tobias Weisbecker